Vernehmlassungseingabe zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU»

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 13. Juni 2025

 

Vorbemerkung

Die Partei der liberal Unabhängigen Schweiz PLUS strebt eine liberale Wirtschaftsordnung an, bekennt sich zur Selbstbestimmung der Schweiz und setzt sich für die Freiheitsrechte, die Pluralität der Perspektiven und die eigene Urteilsbildung sowie für den Erhalt und den Ausbau der direkten Demokratie und gegen jede Fremdbestimmung ein.

Diese liberalen Werte haben den Wohlstand und schliesslich ein solides soziales Netz und gute öffentliche Infrastrukturen gesichert.

Das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» steht in absolutem Widerspruch zu den Werten der Partei der liberal Unabhängigen Schweiz PLUS.

 

Verlust des Wohlstandes

Die EU und die Schweiz sind wirtschaftlich sehr eng miteinander verbunden. Gemessen am Warenhandelsvolumen betragen die Exporte der Schweiz in die EU rund 60 %. Mit dem EU-Paket geniesst die Schweiz einen privilegierte Marktzugang zur EU. Mit dem Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse können schweizerische Industrieprodukte im EU-Raum und EU-Produkte in der Schweiz ohne zusätzliche Zulassung angeboten werden. In der Konsequenz müssen auch im Binnenmarkt Industrieprodukte den EU-Vorgaben entsprechen. Bürokratische Hürden und Auflagen in der EU basieren auf unterschiedlichen Kompetenzen und Berufsbildungssystemen. Schätzungen gehen von jährlichen Mehrkosten für Unternehmen zur Einhaltung von EU Verordnungen für den privilegierten Marktzugang von mindestens 10 Milliarden Franken aus. Das mit der EU 1972 abgeschlossenen Freihandelsabkommen verbietet mengenmässige Kontingente und diskriminierende Verkaufsmodalitäten. Die EU und die Schweiz sind weiterhin Mitglied der Welthandelsorganisation WTO, welche diskriminierende Massnahmen im gegenseitigen Handel verbietet. Der Marktzugang zur EU bleibt daher auch ohne den privilegierten Marktzugang garantiert.

Bereits die Übernahme von EU-Rechtsakten in das Schweizerische Chemikalienrecht führt mit systematischen und regelmässigen Änderungen zu erheblichen Kosten im Rechtssetzungsprozess der Bundesverwaltung und schliesslich in der Umsetzung bei Unternehmen.

Mit dem EU-Paket in Verbindung stehende Kosten zur Einrichtung einer unabhängigen Überwachungsbehörde oder für die Teilnahmegebühr an der Energieregulierungsbehörde (Art. 4 Abs. 3 lit. a und Art. 49 Abs. 7 des Abkommens über Elektrizität) blieben bisher fern der Öffentlichen Kommunikation. Der Kohäsionsbeitrag und die Gelder für die EU-Programme für Forschung und Innovation Horizon-Paket 2021–2027 in Milliardenhöhe bilden bloss die Spitze des Eisbergs.

Jede weitere Annäherung an die EU mit Ihren bürokratischen Verordnungen verringert daher die Wirtschaftskraft und den Wohlstand in der Schweiz.

 

Demokratieverlust

Mit der vorgesehenen dynamischen Rechtsübernahme wird die Schweiz verpflichtet in den durch das EU-Paket betroffenen Bereichen EU-Rechtsakte zu übernehmen. Die Schweiz kann die Rechtsübernahme nur gegen Ausgleichszahlungen verweigern. Erachtet im Konfliktfall das paritätische Schiedsgericht eine Auslegung des EU-Rechts für seine Entscheidungsfindung als notwendig und relevant, wird der Gerichtshof der Europäischen Union angerufen. Politische Rechte wie Referenden (Art. 140 und Art. 141 BV) werden korrumpiert. Mit dem EU-Paket wird dem Gerichtshof der Europäischen Union verfassungswidrig (Art. 148 BV) die oberste Gewalt in den betroffenen Rechtsakten, über der Bundesversammlung und den Rechten von Volk und Ständen, gewährt. Die Vorrangstellung des EU-Rechts verletzt die politischen Rechte der Stimmberechtigten, den Schutz der freien Willensbildung, die unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 BV) oder die eigenständige Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV). Kantone werden in ihrer Souveränität (Art. 3 BV), in der Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes und der Rechtsetzung beschnitten (Art. 45 BV) .

Das EU-Paket führt zu Demokratieverlusten und verletzt die verfassungsmässigen politischen Rechte.

 

Deligitimierung von Rechtsetzung und Volkswillen

Das EU-Paket führt im Bereich der Zuwanderung (Art. 121a BV) direkt und durch die dynamische Rechtsübernahme indirekt zu Änderungen der Bundesverfassung und ist daher Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten (Art. 140 BV).

Die fehlende Befristung und Exitklausel des EU-Pakets und die Notwendigkeit, rechtsetzende Bestimmungen in Bundesgesetzen zu erlassen, verlangt eventualiter mindestens das fakultative Referendum (Art. 141 Abs. 1 Lit. d). Mit der Kompass-Initiative ist das Referendum bereits faktisch erfolgreich eingereicht.

Die «Gemeinsame Erklärung von Vertretern der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zum Umfang der Partnerschaft und der Zusammenarbeit im Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des umfassenden bilateralen Pakets» blendet den Volkswillen vollständig aus.

 

Folgerungen

Die Mitglieder der Partei der liberal Unabhängigen Schweiz PLUS haben einstimmig beschlossen:

Das Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» als ganzes abzulehnen.

Das Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» ist dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.

Freundliche Grüsse

Dr. Gabriel Caduff
Präsident der Partei der liberal Unabhängigen Schweiz PLUS


 

 

Partei der liberal Unabhängigen Schweiz PLUS